Die Nutzung
des Gebäudes wirkt sich wegen der unterschiedlichen Gefährdung
auf den Prämiensatz aus. Üblicherweise unterscheidet man:
·
reine Wohngebäude,
·
Wohngebäude mit gewerblicher Nutzung (max. 50 %),
·
Ferien-, Jagd- und Wochenendhäuser.
Gebäude der Bauartklasse V sind in der Regel nur zum Zeitwert versicherbar.
Bei vielen Versicherern sind Wohngebäude nicht versicherbar, wenn sich
darin Diskotheken, Bars oder ähnliche Unterhaltungsbetriebe befinden.