Nutzung des Gebäudes

Die Nutzung des Gebäudes wirkt sich wegen der unterschiedlichen Gefährdung auf den Prämiensatz aus. Üblicherweise unterscheidet man:
· reine Wohngebäude,
· Wohngebäude mit gewerblicher Nutzung (max. 50 %),
· Ferien-, Jagd- und Wochenendhäuser.
Gebäude der Bauartklasse V sind in der Regel nur zum Zeitwert versicherbar.
Bei vielen Versicherern sind Wohngebäude nicht versicherbar, wenn sich darin Diskotheken, Bars oder ähnliche Unterhaltungsbetriebe befinden.