Neuwert
ist der Wiederherstellungs- bzw. Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher
Art und Güte in neuwertigem Zustand zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles.
Im Gegensatz dazu würde der Kunde beim Ersatz nach Zeitwert durch Alter,
Abnutzung und Gebrauch eine sehr viel geringere Entschädigung erhalten.