Mietverluste
für vermietete und selbstgenutzte gewerbliche Räume
können in der Mietverlustversicherung (nach den ABM 89) versichert werden.
Diese Mietverlustversicherung ist ein rechtlich selbstständiger Vertrag;
der Versicherungsschutz kann auf einzelne Gefahren beschränkt werden.
Versicherungswert ist für vermietete Räume der Wert einer Jahresmiete,
für selbstgenutzte Räume der ortsübliche Jahresmietwert zuzüglich
der Summe der Nebenkosten. Höchstsumme ist 1 Mio. Euro. Ersetzt wird der
Mietverlust nach einem Feuer-, Leitungswasser- oder Sturmschaden längstens
bis zu dem Zeitpunkt, in dem die Räume wieder benutzbar sind, höchstens
jedoch für die Dauer von 12 Monaten. Eine Verlängerung auf 24 Monate
Haftzeit kann gegen Prämienzuschlag vereinbart werden.