Da in der Wohngebäude-Versicherung im Beitragsanteil für die Feuerversicherung schon die Feuerschutzsteuer eingerechnet ist, ist der Einsatz der Feuerwehr oder anderer im öffentlichen Interesse zur Hilfeleistung Verpflichteter nicht in der Wohngebäude-Versicherung versichert. Die Leistung der Feuerwehr liegt im öffentlichen Interesse, da das Feuer auf andere Gebäude übergreifen könnte (§ 2 Nr. 1 VGB 2001) und ist damit kostenfrei.
Andere
Leistungen der Feuerwehr (z. B. Auspumpen eines Kellers nach einem Leitungswasserschaden)
hingegen
können durchaus gebührenpflichtig
sein. In diesem Fall sind die Leistungen als Schadenminderungskosten versichert.