Gleitende Neuwertversicherung

Grundlage der Gleitenden Neuwertversicherung (G.N.) ist der Versicherungswert 1914. Dieser stellt den ortsüblichen Neubauwert des zu versichernden Gebäudes entsprechend seiner Größe und Ausstattung sowie seines Ausbaues nach Preisen des Jahres 1914 dar. Hierzu gehören auch Architektengebühren sowie sonstige Konstruktions- und Planungskosten.
Die bei Antragsaufnahme zu vereinbarende Versicherungssumme 1914 muss laut VGB 2001 über eine der dort festgelegten Ermittlungsmethoden für den Versicherungswert 1914 ermittelt werden. Die Haftung des Versicherers wird bei der Gleitenden Neuwertversicherung während der Vertragslaufzeit jährlich an die Baupreisentwicklung angepasst. Entsprechend verändert sich auch die Prämie durch die Erhöhung oder Verminderung des Gleitenden Neuwertfaktors.
Der Gleitende Neuwertfaktor erhöht oder vermindert sich jeweils zum 1. Januar eines jeden Jahres für die in diesem Jahr beginnende Versicherungsperiode entsprechend dem Prozentsatz, um den sich der jeweils für den Monat Mai des Vorjahres vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Baupreisindex für Wohngebäude und der für den Monat April des Vorjahres veröffentlichte Tariflohnindex für Baugewerbe geändert haben. Die Änderung des Baupreisindexes für Wohngebäude wird zu 80 % und die des Tariflohnindexes für das Baugewerbe zu 20 % berücksichtigt.
Innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung des Gleitenden Neuwertfaktors können Sie, als Versicherungsnehmer, durch schriftliche Erklärung die Erhöhung mit Wirkung für den Zeitpunkt aufheben, in dem sie wirksam werden sollte. Die Versicherung bleibt in diesem Fall als Neuwertversicherung in Kraft.