Die Glasversicherung
ist ein eigenständiger Vertrag, der zusammen mit
der Wohngebäude-Versicherung abgeschlossen wird. Hier haftet der Versicherer
für Schäden durch Zerbrechen von fertig eingesetzten Scheiben oder
anderen Gegenständen unter Einschluss der Kosten für eine erforderliche
Notverglasung. Beschädigungen durch Zerschrammen der Oberfläche sind
nicht versichert.
Viele Versicherer unterscheiden bei der Gebäudeverglasung zwischen Glas
des allgemeinen Gebrauchs und der gesamten Gebäudeverglasung. Zum Glas
des allgemeinen Gebrauchs gehört beispielweise Glas innerhalb von Miethäusern,
welches sich in gemeinschaftlich genutzten Abstellräumen, Böden,
Treppenhäusern und beispielsweise Haustüren befindet.