Gewerblich genutzte Räume

Über die Wohngebäude-Versicherung versicherbar sind auch Wohngebäude mit einem gewerblich genutzten Flächenanteil von maximal 50 %. Der Mietverlust von gewerblich genutzten Räumen kann nicht über die Wohngebäude-Versicherung abgesichert werden. Hierzu benötigt man einen separaten Vertrag für eine Mietverlustversicherung nach den Allgemeinen Bedingungen für Mietverlust (1989).