Über die Wohngebäude-Versicherung versicherbar sind auch Wohngebäude
mit einem gewerblich genutzten Flächenanteil von maximal 50 %. Der Mietverlust
von gewerblich genutzten Räumen kann nicht über die Wohngebäude-Versicherung
abgesichert werden. Hierzu benötigt man einen separaten Vertrag für
eine Mietverlustversicherung nach den Allgemeinen Bedingungen für Mietverlust
(1989).