Gebäudeverglasungen sind Scheiben von beispielsweise Fenstern, Türen
und Wintergärten aus Normalglas, Isolierglas sowie aus Kunststoff.
Im Rahmen der Wohngebäude-Versicherung ist die zum Versicherungsort gehörende
Gebäudeverglasung ohne Größenbegrenzung im Rahmen der versicherten
Gefahren versichert. Ausgenommen sind Laden- und Schaufensterscheiben bei teilweise
gewerblich genutzten Wohngebäuden.