Gebäudebestandteile sind zur Erstellung des Gebäudes eingefügte
Sachen. Würde man diese vom Gebäude trennen wollen, würden sie
entweder zerstört oder in ihrem eigentlichen Wesen verändert.
Weitestgehend zählen zu Gebäudebestandteilen jene Bestandteile, die
mit dem Gebäude fest verbunden sind und dazu dienen, dauerhaft gemeinsam
mit dem Gebäude genutzt zu werden. Dies sind beispielsweise Türen,
Fenster, Decken- und Wandvertäfelungen, Tapeten und Einbaumöbel.
Wichtig: Für die Haftung im Schadenfall ist entscheidend, wer die Gebäudebestandteile
beschafft hat. Wenn ein Mieter Gebäudebestandteile auf eigene Kosten und
mit entsprechender Gefahrtragung in ein Gebäude einbringt, so sind diese
nicht mehr Bestandteil der Wohngebäude-Versicherung, sondern der Hausrat-Versicherung
des Mieters.