Auch für die Versicherung der so genannten Nebengebäude wie Garagen
gilt der Grundsatz, dass nur die im Versicherungsschein bezeichneten Gebäude
Versicherungsschutz genießen. Garagen werden jedoch in der Praxis gewöhnlich über
Summenermittlungsbogen mit einem festgelegten Versicherungswert aufgenommen.
Anschließend wird dieser Wert zum ermittelten Versicherungswert des Hauptgebäudes
addiert, sodass im Antrag ein gemeinsamer Versicherungswert für 1914 eingetragen
wird.