In der
Wohngebäude-Versicherung sind auch Folgeschäden versichert:
Versicherte Sachen können sowohl durch unmittelbare Einwirkungen eines
Schadenereignisses als auch durch unvermeidbare Folgeschäden beeinträchtigt
werden.
Beispiel:
Durch Sturmeinwirkung wird das Hausdach der Familie Weasley abgedeckt; nachfolgender
Regen beschädigt den Teppich in Rons Zimmer.