Die Feuer-Rohbauversicherung wird bei der Versicherung von Neubauten in der Wohngebäude-Versicherung regelmäßig im Rahmen des regulären Wohngebäude-Versicherungsvertrages abgeschlossen. Sie bietet Versicherungsschutz für das noch nicht bezugsfertige Wohngebäude vom Baubeginn bis zur Bezugsfertigkeit.
Darüber hinaus sind auch die auf dem Baugrundstück befindlichen Bauteile und Baustoffe versichert, die zum Einbau in das Gebäude bestimmt sind. Hierbei deckt die Wohngebäude-Versicherung lediglich das Interesse des Versicherten als Bauherrn, nicht jedoch das Interesse eines Bauunternehmers.
Die Feuer-Rohbauversicherung gilt nur für Schäden aus der Gefahrengruppe Feuer. Leitungswasser- und Sturm/Hagelschäden sind im Rahmen der Feuer-Rohbauversicherung nicht versicherbar. Erst bei Bezugsfertigkeit sind auch diese Gefahrengruppen gedeckt.
Bei der
Ermittlung des Versicherungswertes sowie der Antragsannahme für
die jeweilige Wohngebäude-Versicherung mit Einschluss der Feuer-Rohbauversicherung
wird so verfahren, als ob es sich um ein bereits fertig gestelltes Haus handelt.
Hierbei muss der Versicherte mindestens die Gefahrengruppe Feuer versichern,
kann aber auch schon den kompletten Versicherungsschutz mit Leitungswasser
sowie Sturm/Hagel vereinbaren.
Die meisten Versicherer bieten den Versicherungsschutz für die Feuer-Rohbau-Versicherung
für die ersten 6, 12 oder 24 Monate prämienfrei an, wenn eine Vertragslaufzeit
von 5 Jahren vereinbart wurde.
Sollte das Wohngebäude nach Ablauf des prämienfreien Zeitraums noch
nicht bezugsfertig sein, zahlt der Versicherte einen vereinbarten prozentualen
Teil (zumeist 25 %) der Prämie für die Gefahrengruppe Feuer.
Die Feuer-Rohbau-Versicherung
ist auch ein Instrument zur Sicherung des Realkredits: Hypothekengläubiger fordern vom Bauherren vor Auszahlung der Hypothek
den Nachweis über den Abschluss eines Wohngebäude-Versicherungsvertrages,
der die Feuer-Rohbau-Versicherung umfasst.