Ferienhaus

Nicht ständig bewohnte Ferien-, Jagd- und Wochenendhäuser in unbewohnten Gebieten stellen wegen des erhöhten Feuerrisikos für die Wohngebäude-Versicherung ein besonderes Gefahrenmerkmal dar und erfordern einen Tarifzuschlag, beziehungsweise fallen unter die besonderen Annahmevorschriften.