Nicht
ständig bewohnte Ferien-, Jagd- und Wochenendhäuser in unbewohnten
Gebieten stellen wegen des erhöhten Feuerrisikos für die Wohngebäude-Versicherung
ein besonderes Gefahrenmerkmal dar und erfordern einen Tarifzuschlag, beziehungsweise
fallen unter die besonderen Annahmevorschriften.