Explosion

Eine Explosion ist nach § 5 Nr. 3 VGB 2001 eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung. Eine Explosion kann durch Entzündung explosiver Gase oder Dämpfe erfolgen oder durch das Bersten von Gefäßen, die unter Druck von Gasen oder Dämpfen stehen. Explosionen sind in der Wohngebäude-Versicherung enthalten.
Schäden, die von einer Implosion herrühren, sind mit der Wohngebäude-Versicherung nicht versichert.