Eine Explosion
ist nach § 5 Nr. 3 VGB 2001 eine auf dem Ausdehnungsbestreben
von Gasen oder Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung.
Eine Explosion kann durch Entzündung explosiver Gase oder Dämpfe
erfolgen oder durch das Bersten von Gefäßen, die unter Druck von
Gasen oder Dämpfen stehen. Explosionen sind in der Wohngebäude-Versicherung
enthalten.
Schäden, die von einer Implosion herrühren, sind mit der Wohngebäude-Versicherung
nicht versichert.