Als Elementarschäden bezeichnet man Schäden, die durch Hochwasser,
Lawinen, Erdbeben et cetera verursacht wurden. In der Wohngebäude-Versicherung
nach den VGB 88 sind Elementarschäden generell ausgeschlossen.
Es gibt Versicherer, die hier eine spezielle Elementarschadenversicherung anbieten
beziehungsweise durch eine Klausel in die Wohngebäude-Versicherung einschließen.