Einwirkungsschaden

Unter Einwirkungsschäden versteht man in der Sachversicherung Schäden, die durch die unmittelbare oder auch: direkte Einwirkung einer versicherten Gefahr entstanden sind.
Beispiel:
Ein mächtiger Sturm beschädigt unmittelbar den hohen Schornstein der Zaubererschule Hogwarts.

Fazit: Ein Einwirkungsschaden ist also das Gegenteil eines Folgeschadens.