Unter
Einwirkungsschäden versteht man in der Sachversicherung Schäden,
die durch die unmittelbare oder auch: direkte Einwirkung einer versicherten
Gefahr entstanden sind.
Beispiel:
Ein mächtiger Sturm beschädigt unmittelbar den hohen Schornstein
der Zaubererschule Hogwarts.
Fazit: Ein Einwirkungsschaden ist also das Gegenteil eines Folgeschadens.