Die Dampfheizung
ist eine nicht mehr zeitgemäße Heizungsart. Heute
trifft man in der Regel die Warmwasserheizung an. Für die Wohngebäude-Versicherung
gilt jedoch, dass der Austritt von Wasserdampf aus dem Heizungssystem dem Austritt
von Leitungswasser gleichsteht und dementsprechend als Leitungswasserschaden
reguliert wird. Nicht reguliert, also ersetzt, werden beispielsweise Schäden,
die durch Wasserdampf aus der Kaffeemaschine oder dem Teekessel entstehen,
da diese nicht mit dem Leitungssystem verbunden sind.