Nicht versichert sind Brandschäden an versicherten Sachen, die dadurch entstehen, dass sie einem Nutzfeuer oder der Wärme zur Bearbeitung oder zu sonstigen Zwecken ausgesetzt sind.
Zur Illustration ein Beispiel:
Durch den Betrieb einer angeschlossenen Feuerung entzünden sich Rußablagerungen
im Schornstein. Die Rußablagerungen als auch die Entzündung entstanden
durch den Betrieb der Feuerung. Eine Leistung ist ausgeschlossen.