Eine Voraussetzung
für das Vorliegen eines Brandes im Sinne der Wohngebäude-Versicherung
ist, dass das Feuer ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden
ist oder einen bestimmungsgemäßen Herd verlassen hat. Zu den bestimmungsgemäßen
Herden gehören:
·
Öfen aller Art,
· Kamine,
· Kerzenflammen,
· Feuerzeuge,
· Zigarettenglut etc.
Beispiel für die Entstehung eines Brandes ohne einen bestimmungsgemäßen
Herd:
Mr. Dumpledore hat seine Brille auf der Zeitung am Frühstückstisch
liegen gelassen. Als die Sonne durchs Fenster auf die Brille fällt, setzt
sie, wie ein Brennglas, die Zeitung in Brand.
Beispiel
für die Entstehung eines Brandes durch das Verlassen eines bestimmungsgemäßen
Herdes:
Nasses Kaminholz verursacht Glutfunken beim Verbrennen in einem Kamin. Diese
entzünden den Teppichboden. Der entstandene Schwelbrand geht auf das Zimmer/Haus über.