Die Beitragsberechnung zur Wohngebäude-Versicherung erfolgt bei fast allen Versicherungsgesellschaften nahezu identisch. Der Tarifbeitrag wird in Promille der Versicherungssumme ausgewiesen. Der Beitrag wird dann wie folgt ermittelt:
a) Rechnung:
Beitragssatz x Wert 1914 = Beitrag 1914 in Mark
Beitrag 1914 x Gleitender Neuwertfaktor = Beitrag in EUR
Vom Beitrag 1914 werden noch eventuelle Zu- bzw. Abschläge berechnet.
b) Hierzu können Zuschläge für Gefahrerhöhungen (z. B. feuergefährlicher Betrieb im Gebäude) kommen.
c) Für das Versichern von zusätzlichen Gefahren wie Überspannungsschäden, Fußbodenheizung etc. können ebenfalls Beiträge fällig werden.
d) Neben
den diversen Prämien ist es marktüblich, dass Versicherer
folgende Gebühren erheben:
·
Ausfertigungsgebühr für die Erstellung der Police 0,50 bis 1,50 ,
·
Hebegebühr für die Erhebung des Folgebeitrages 0,25 bis 0,50 ,
·
Nachtragsgebühr für Änderungen der Police 0,50 bis 1,50 .
e) Rabatte
auf den Beitrag können u.a. gewährt werden für:
· Vertragsdauer (z. B. 5 Jahre),
· Selbstbeteiligung im Schadenfall.
f) Der Beitrag in der Glasversicherung kann nach folgenden Kriterien berechnet
werden:
·
nach der Gesamtfläche der Gebäudeverglasung,
·
nach qm Wohnfläche,
· pauschal pro Wohnung oder Einfamilienhaus.