Die Haftung
des Versicherers wird gemäß § 9 Nr. 3 VGB 2001
an die Baupreisentwicklung angepasst. Entsprechend verändert sich die
Prämie durch Erhöhung oder Verminderung des Gleitenden Neuwertfaktors.
Der Baupreisindex zeigt die Kostenentwicklung seit 1914. Mit seiner Hilfe wird
die Versicherungssumme 1914 aus den Baukosten eines bestimmten Jahres ermittelt.
Der Baupreisindex drückt die Baukosten eines Neubaus aus. Totalschäden
sind aber selten. In den meisten Fällen muss der Versicherer Reparaturkosten
(Teilschäden) ersetzen, bei denen der Lohnanteil wesentlich höher
ist als bei einem Neubau. Löhne steigen aber häufig schneller als
die Baukosten insgesamt. Um dieser Tatsache gerecht zu werden, wurde 1979/80
der Mischindex eingeführt. Durch den Mischindex werden 80 % Baupreis-
und 20 % Tariflohnänderungen bei der Haftung des Versicherers berücksichtigt.