Balkongeländer und deren Verkleidungen aus Holz, Kunststoff oder anderen
Werkstoffen sind versicherte Gebäudebestandteile. Balkonblumenkästen
und deren Pflanzen sind versichertes Gebäudezubehör. Wenn diese Dinge
vom Mieter eingefügt wurden, sind sie über die Hausrat-Versicherung
des Mieters versichert.