Balkone

Balkongeländer und deren Verkleidungen aus Holz, Kunststoff oder anderen Werkstoffen sind versicherte Gebäudebestandteile. Balkonblumenkästen und deren Pflanzen sind versichertes Gebäudezubehör. Wenn diese Dinge vom Mieter eingefügt wurden, sind sie über die Hausrat-Versicherung des Mieters versichert.