Nicht nur der Ersatz bzw. die Reparatur versicherter Sachen werden über die Wohngebäude-Versicherung ersetzt. Der Wohngebäudeversicherer leistet auch Ersatz für Aufräumungskosten nach einem Schadenfall. Diese Aufräumungskosten beziehen sich aber nur auf versicherte Sachen.
Beispiel 1:
Durch einen Sturm wird ein Baum im Garten umgeworfen. Der Baum reißt
beim Sturz einen Balkon ein. Die Kosten für den Abtransport des Balkonschutts
sind versichert, die Kosten für das Zersägen und Beseitigen des Baumes
allerdings nicht (ggf. auf Grund besonderer Vereinbarung versicherbar). Dies
liegt daran, dass der Baum nicht zu den versicherten Sachen gehört.
Analog zu 1 das Beispiel 2:
Wenn durch Löschwasser bei einem Gebäudebrand der Boden als auch
der Gebäudeschutt verseucht werden, trägt der Versicherer nur die
Kosten für die Entsorgung des Gebäudeschutts. Die Entsorgung des
Bodens kann ggf. auf Grund besonderer Vereinbarung mitversichert werden.