Allmählichkeitsschaden

In der Gebäudeversicherung sind je nach Tarifbedingungen auch Sachschäden, die durch allmähliche Einwirkung von Temperatur, Dämpfen, Gasen oder Feuchtigkeit entstehen eingeschlossen.

Beispiel: In einem Gebäude entstehen Feuchtigkeitsschäden nicht durch den unmittelbaren Austritt von Wasser (Rohrbruch), sondern langsam durch anhaltende Einwirkung (Schimmelpilzbildung). Diese Schäden wären dann eingeschlossen, wenn die Bedingungen die entsprechende Klausel beinhalten.