In der Gebäudeversicherung sind je nach Tarifbedingungen auch Sachschäden, die durch allmähliche Einwirkung von Temperatur, Dämpfen, Gasen oder Feuchtigkeit entstehen eingeschlossen.
Beispiel:
In einem Gebäude entstehen Feuchtigkeitsschäden nicht
durch den unmittelbaren Austritt von Wasser (Rohrbruch), sondern langsam durch
anhaltende Einwirkung (Schimmelpilzbildung). Diese Schäden wären
dann eingeschlossen, wenn die Bedingungen die entsprechende Klausel beinhalten.