Ableitungsrohre
dienen der Entsorgung des "Brauchwassers" (Abwasser). "Bestimmungswidrig" aus
Ableitungsrohren ausgetretenes Wasser ist Leitungswasser im Sinne der Wohngebäude-Versicherung.
Für Schäden innerhalb des versicherten Grundstücks, die auf
aus Ableitungsrohren ausgetretenem Wasser beruhen, besteht folglich Versicherungsschutz.