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Privater Rechtsschutz für Selbständige

Rechtsschutz für Firmen ( Absicherung Privat Rechtsschutz und gewerblicher Rechtsschutz)

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Wer ist versichert ?
Versicherungsschutz besteht für Sie als Versicherungsnehmer und Ihrer Familie, das heißt:
- Ihr Ehegatte oder der nichteheliche Lebenspartner
- Ihre minderjährigen und unverheirateten bzw. nicht in einer Lebenspartnerschaft lebenden, volljährigen Kinder ohne Altesgrenze, letztere längstens bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten. Darüber hinaus sind die Kinder mitversichert, solange für diese Kindergeld- oder Kinderfreibetragsauspurch besteht.
- die Kinder Ihrer mitversicherten Kinder
Was ist versichert ?
Für den versicherten Personenkreis besteht Versicherungsschutz soweit wie von Ihnen gewählt:
im Privatbereich
Bei Risiken des täglichen Lebens
- aus Kauf- und Dienstleistungsverträgen
- bei Streitigkeiten aus Straf- und Bußgeldsachen
- bei Geldendmachung von Schadenersatzansprüchen
bei gerichtlichen Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt
oder
- den Sozialversichergsträgern
im Berufsbereich
Als Nichtselbständige (Arbeiter / Angestellte / Beamte) bei rechtlichen Auseinandersetzungen wie z.B.
- Kündigung oder
- Änderung des Arbeitsverhältnisses bis hin zu
- steuerrechtlichen Themen
im Verkehrsbereich
(siehe Verkehrsbereich im gewerblichen Bereich) ... ohne Absicherung der Beschäftigten
Im Immobilienbereich
- als Eigentümer und / oder Mieter für die von Ihnen selbstgenutzte Wohneinheit |