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Sofortabschluss

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Bei einjährigen Pferdehaftpflicht Verträgen haben Sie die Möglichkeit zur Hauptfälligkeit zu kündigen. Das heißt spätestens 3 Monate vor Vertragsablauf muss die Kündigung dem Haftpflichtversicherer vorliegen. Sie sollten Kündigungen immer per Einschreiben / Rückschein an den Versicherer senden, damit Sie später auch einen Nachweis darüber haben. Das Ablaufdatum Ihrer Pferdehalterhaftpflicht finden Sie im Versicherungsschein ( Versicherungsbeginn und Versicherungsablauf). Der Versicherungsablauf ist dann die Haupfälligkeit.
Sie haben ebenfalls bei Beitragserhöhungen bei der Pferdehaftpflicht ein Sonderkündigungsrecht. Hier können Sie innerhalb vom 1 Monat mit sofortiger Wirkung oder spätestens zum Inkrafttreten der Erhöhung Ihre Pferdehaftpflicht Versicherung kündigen.
Pferdehaftpflicht Vergleich
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