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Beitrags- und Leistungsvergleich
Sofortabschluss

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Bei einjährigen Verträgen können Sie immer zu der Haupfälligkeit kündigen. Die Kündigung muss spätestens 3 Monate vor Ablauf bei der Hundehaftpflicht Versicherung vorliegen.
Des Weitern haben Sie zum Beispiel Sonderkündigungsrechte bei Beitragserhöhungen der Hundehaftpflicht. Sie haben hier die Möglichkeit innerhalb von 1 Monat nach Eingang der Prämienerhöhung die Haftpflichtversicherung mit sofortiger Wirkung oder spätestens bei Inkrafttreten der Beitragserhöhung zu kündigen. Sorgen Sie rechtzeitig für den Abschluss einer neuen Hundehaftpflicht, damit Ihr Versicherungsschutz nicht gefährdet wird.
Achten Sie darauf, dass Sie grundsätzlich nur 1 Jahresverträge abschließen. Somit haben Sie immer die Möglichkeit nach einem Jahr den Haftpflichtversicherer zu wechseln und sich nach einer neuen Hundehaftpflicht umzuschauen.
Hundehaftpflicht Vergleich
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