Haushaftpflichtverträge mit einer 1 jährigen Laufzeit können Sie jedes Jahr mit einer 3 monatigen Kündigungsfrist zum Vertragsablauf kündigen.
Den Vertragsablauf können Sie Ihrer aktuellen Versicherungspolice entnehmen. Der Haushaftpflicht Vertrag muss dann spätestens 3 Monate vor Ablauf gekündigt werden. Reichen Sie immer die Kündigung per Einschreiben / Rückschein bei dem Haftpflichtversicherer ein. Somit haben falls mal die Kündigung nicht ankommt einen Nachweis dafür.
Bei der Hausbesitzerhaftpflicht haben Sie ebenfalls ein Sonderkündigungrecht bei einer Beitragserhöhung bzw. Prämienerhöhung. Hier haben Sie die Möglichkeit innerhalb von einem Monat Ihre Hausbesitzerhaftpflicht mit sofortiger Wirkung zu kündigen oder zu dem Zeitpunkt wo die Beitragserhöhung in Kraft treten soll.
Makler24 bietet Ihnen im online Versicherungsvergleich günstige Haftpflicht Versicherungen für den Hausbesitzer und Grundbesitzer an.
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