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Sofortabschluss

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Zum einem haben Sie die Möglichkeit Ihre Öltankhaftpflicht ordentlich zu kündige ( ordentliche Kündigung). Wenn Sie einen Jahresvertrag abgeschlossen haben, so haben Sie die Möglichkeit die Gewässerschadenhaftpflicht mit einer Frist von 3 Monaten zur Hauptfälligkeit zu kündigen. Das heißt die Kündigung muss spätestens 3 Monate vor Ablauf der Öltankhaftpflicht gekündigt werden. Schicken Sie die Kündigung immer per Einschreiben / Rückschein an den Haftpflichtversicherer.
Bei Prämienerhöhungen bzw. Beitragserhöhung bei der Öltankhaftpflicht habe Sie als Versicherungsnehmer ein Sonderkündigungsrecht. Sie können Ihre Haftpflichtvertrag innerhalb von einem Monat mit sofortiger Wirkung kündigen bzw. zu dem Termin wo die Beitragserhöhung stattfindet.
Gewässerschadenhaftpflicht Vergleich |