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Normalerweise gibt es bei den Haftpflichtversicherungen Kündigungsfristen, die in der Regel so lauten.
Sie können Ihren Haftpflichtvertrag jährlich mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zur Hauptfälligkeit kündigen.
Bei der Bauherrenhaftpflicht aber gibt es keine Kündigungsfrist, weil die Haftpflicht für Bauherren eine "einmalige Sache" ist. Sie zahlen einmalig den Beitrag für diese Haftpflichtversicherung. Versicherungsschutz besteht in der Regel für 1-2 Jahre und danach läuft die Haftpflicht für Bauherren automatisch aus..... also hier ist keine Kündigung notwendig.

Bauherrenhaftpflicht Vergleich
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