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Sofortabschluss

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Eine Rechtsschutz Versicherung ohne Wartezeiten gibt es nicht !
In den wirklich wichtigen Sparten haben die Rechtsschutzversicherungen immer Wartezeiten von 3 Monaten. Fälle, die in dieser Zeit passieren oder vor Abschluss einer Rechtsschutzversicherung nicht nicht versichert !
Die Rechtsschutz ist eine reine Vorsorge Versicherung und sollte für den Fall aller Fälle abgesichert werden.
In folgenden Rechtsschutzsparten besteht immer eine Wartezeit von 3 Monaten:
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (Vertragsrechtsschutz)
- Steuerrechtsschutz
- Sozialgerichtsrechtsschutz
- Berufsrechtsschutz und Arbeitsrechtsschutz
- Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz als Mieter eine Wohnung oder eines Einfamilienhauses (Mietrechtsschutz) oder als Eigentümer einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses (Eigentümer Rechtsschutz)
keine Wartezeiten finden Sie in folgenden Sparten:
- Ordnungswidrikeiten Rechtsschutz
- Schadenersatz Rechtsschutz
- Disziplinar- und Standesrechtsschutz
- Beratungsrechtsschutz im Familien- und Erbrecht.
.. auch im Verkehrsrechtsschutz wird teilweise auf die Wartezeiten verzichtet. Jedoch gilt auch hier, dass Rechtsstreitigkeiten die vor Abschluss geschehen nicht versichert sind !
Beispiel:
Sie haben gerade einen Verkehrsunfall gehabt und Ihr Unfallgegener gibt Ihnen die Schuld dafür. Sie möchten sich nun bei einem Antwalt Rat holen und gleichzeitig für diesen Fall eine Rechtsschutzvesicherung abschließen. Dieses wäre ein Fall der vor Vertragsabschluss eingetreten ist und würde somit nicht von der Rechtsschutzversicherung übernommen werden.
Bitte beachten Sie aber immer die Versicherungsbegindungen, denn diese sind für den Wartezeiten Erlass ausschlaggebend ! |