Als Versicherungsnehmer der Autoversicherung haben Sie natürlich auch verschiedene Möglichkeiten Ihren Vertrag bei der KFZ Versicherung zu kündigen. Wir führen Ihnen hierzu die Möglichkeiten auf :
1. Ordentliche Kündigung bei der KFZ Versicherung
Die ordentliche Kündigung bei der Auto Versicherung erfolgt immer zum 01.01. des neues Jahres. Die Kündigung muss spätestens bis zum 30.11 bei Ihrer Autoversicherung vorliegen. Es empfielt sich das Kündigungsschreiben per Einschreiben Rückschein an die Gesellschaft zu senden. Der Vertrag endet dann zum 01.01.. Sorgen Sie dafür, dass Sie ab dem 01.01. auch wieder eine neue KFZ Versicherung haben, die den Versicherungsschutz für Ihr Auto übernimmt. Ein KFZ Vergleich hilft Ihnen dabei eine günstige Autoversicherung zu finden.
2. Sonderkündigung aufgrund einer Beitragserhöhung
Wenn die Autoversicherung die Beiträge erhöht hat, haben Sie als Versicherungsnehmer innerhalb von 1 Monat die KFZ Versicherung mit sofortiger Wirkung zu kündigen, spätestens zu dem Zeitpunkt wo die Beitragserhöhung stattfindet.
Sollte die Gesellschaft die Beiträge aufgrund einer Leistungserweiterung erhöht haben, besteht kein Sonderkündigungsrecht !
Die Auto Versicherung ist verpflichtet Sie bei einer Beitragserhöhung auf Ihr Sonderkündigungsrecht hinzuweisen. Tut die Versicherungsgesellschaft dieses nicht oder nur unzureichend, so können Sie noch ein Jahr nach der ersten Beitragserhöhung aus dem Versicherungsvertrag aussteigen.
3. Sonderkündigung aufgrund Wechsel des Wohnorts bzw. Umzug
Sie sind umgezogen und haben Ihr Auto bei der alten Zulassungsstellen ... also Ihren alten Wohnort abgemeldet und am neuen Wohnort wieder angemeldet, so können Sie Ihre Autoversicherung mit einer Frist von 1 Monat kündigen.
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4. Sonderkündigung aufgrund Schaden
Wenn Sie einen Schaden bei der Autoversicherung gehabt haben und dieser auch reguliert worden ist, haben Sie bei der KFZ Versicherung auch ein Sonderkündigungrecht. Die Autoversicherung hat allerdings bei Kündigung den Anspruch den vollen Jahresbeitrag einzubehalten ! Wir raten Ihnen allerdings von dieser Schadenkündigung ab und empfehlen Ihnen die ordentliche Kündigung. Wenn Sie dennoch diese Kündigungsvariante annehmen möchten, so können Sie innerhalb von 1 Monat nach der Schadenregulierung kündigen.
5. Sonderkündigung aufgrund Fahrzeugwegfall
Wenn Sie Ihr Auto verkauft haben oder Ihr Auto aufgrund eines Totalschaden bei der zuständigen Zulassungsstelle abmelden endet hier der Vertrag automatisch. Die anteilig zuviel gezahlten Beiträge werden Ihnen von der KFZ Versicherung zurückerstattet.
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