Schadenfreiheitsrabatte können unter bestimmten Umständen an Dritte übertragen werden. Zum Beispiel können Sie Ihre Prozente an Ihren Ehepartner und auch an Ihren Lebenspartner wenn dieser mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft wohnt übertragen. Auch können Eltern den Schadenfreiheitsrabatt (SFR) an Ihre Kinder weitergeben.
Welche Voraussetzungen benötigt man zur Übertragung ?
Die Anrechnung erfolgt nur, wenn Sie auch regelmäßig das Fahrzeug Ihrer Eltern gefahren haben. Wenn Sie nur gelegentlich gefahren sind, reicht dieses zur Übertragung nicht aus. Weiterhin werden auch nur die Jahre angerechnet, die Sie auch wirklich regelmäßig mit dem Auto Ihrer Eltern gefahren sind !
1. Beispiel:
Ihr Vater hat einen SFR von 12 ... also SF 12. Das bedeutet, dass auf diesen Vertrag 12 schadenfreie Jahre liegen. Sie selber als Kind oder Partner sind das Auto aber nur regelmäßig 6 Jahre gefahren, dann erhalten Sie von der Autoversicherung auch nur SF6... also Ihnen werden auch nur 6 schadenfreie Jahre gutgeschrieben und die restlichen 6 schadenfreie Jahre verfallen.
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2. Beispiel
Sie haben als Kind Ihren Führerschein seit 3 Jahren und möchten nun die Prozente von Ihrem Vater übernehmen. Dieser hat 12 schadenfreie Jahre. Da Sie höchstens 3 Jahre regelmäßig mit dem Fahrzeug Ihrer Eltern gefahren sein können wird Ihnen die KFZ Versicherung höchstens einen Schadenfreiheitsrabatt von SF3 gewähren ... die anderen schadenfreien Jahre würden dann wiederum verfallen.
Prüfen Sie ob es nicht sinnvoller wäre das Auto weiterhin auf die Eltern laufen zu lassen, denn oftmals können durch diesen Verlust der Prozente enorme Beitragserhöhungen entstehen
weitere Voraussetzungen zur SFR Übertragung
1. Wenn man Ihnen den Führerschein entzogen hat können nur die Jahre angerechnet werden ab Ausstellung des neuen Führerschein ... also alle Jahre davor entfallen und werden von der Gesellschaft nicht angerechnet. Das Datum der Neuausstellung des Führerschein ist hier relevant !
2. Wenn Sie mehr als 9 Punkte in Flensburg haben ist eine SFR Übertragung nicht möglich !
3. Ihre Eltern müssen ausdrücklich auf den SFR verzichten (schriftlich). Sollte das Elternteil verstorben sein so benötigen Sie die Kopie einer Sterbeurkunde um die Übertragung veranlassen zu können.
4. Die Übertragung des Schadenfreiheitsrabattes muss spätestens innerhalb von 6 Monaten erfolgen. (Nach Beeendigung des Versicherungsvertrages)
5. Wenn der Vertrag, der die Prozente erhalten soll bereits schadenbelastet ist, kann keine Übertragung erfolgen.
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