Als Verkäufer haben Sie gerade einen Gebrauchtwagen verkauft. Der Kaufvertrag ist bereits unterschrieben und der neue Autokäufer braucht nur noch das Auto abzuholen.
Als Verkäufer sollten Sie hier bei Abholung des Wagens durch den Käufer folgende Punkte beachten in der Autoversicherung beachten:
Auch wenn der Kaufvertrag unterschrieben worden ist, tragen Sie als Verkäufer solange Ihre Kennzeichen an den Auto sind die volle Verantwortung für Schäden, Geschwindigkeitsüberschreitungen, Ordnungwidrigkeiten. Solange Ihre eigenen Kennzeichen an dem Auto angebracht sind, sind Sie als Versicherungsnehmer bei der Autoversicherung auch dafür verantwortlich. Hier schützt auch Sie kein Kaufvertrag !
Was sollten Sie beim Verkauf eines Autos tun?
- Wenn das Auto verkauft wurde und zur Abholung bereit steht, melden Sie das Fahrzeug bei der zuständigen Zulassungsstelle ab.
- Informieren Sie den Käufer, dass Sie das Fahrzeug abgemeldet haben aus versicherungstechnischen Gründen.
- Teilen Sie den Käufer mit so genannte Kurzkennzeichen für die Überführung des Fahrzeuges mitzubringen .... auch wenn es sich nur um eine Kurzstrecke handelt !
- Nur wenn der Käufer die eigenen Kurzkennzeichen mitbringt und Sie das Fahrzeug abgemeldet haben .... dann unterliegt der Käufer der Versicherungspflicht !
Gehen Sie als Verkäufer keine Risiken ein, denn gerade auf Kurzstrecke können sehr schnell Verkehrsunfälle passieren und vor allem muss sich der Käufer auch erst einmal an das neu erworbene Fahrzeug gewöhnen.
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