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Ja ..... die Arbeitsrechtsschutz Versicherung hat eine Wartezeit von 3 Monaten. Das heißt Fälle die vor Vertragsabschluß, bei Vertragsabschluß und während der 3 monatligen Wartezeit entstehen, werden nicht von der Rechtsschutzversicherungen übernommen.
Deshalb sollten Sie als Arbeitnehmer rechtzeitig für Ihren Versicherungsschutz vorsorgen !
Eine Arbeitsrechtsschutz ohne Wartezeit könnte von den Rechtsschutzgesellschaften aus finanziellen Gründen gar nicht getragen werden, da es unzählige Streitfälle in diesem Bereich gibt. Würde die Wartezeit entfallen, könnten Sie als Versicherungsnehmer die Beiträge nicht mehr bezahlen. Sorgen Sie einfach vor !
Neue Streitfälle nach Ablauf der Wartezeit werden von der Arbeitsrechtsschutz übernommen.
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