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Die allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung sind sozusagen die gesetzlichen Vorschriften für die Rechtsschutz. In den Bedingungen auch abgekürzt ARB für die Rechtsschutzversicherung genannt, werden verschiedene Vertragsbestandteile zwischen dem Versicherungsunternehmen und dem Versicherungsnehmer festgehalten. Unter anderen wird dort geregelt z.B. wann der Versicherungsschutz beginnt, wer versichert ist und was versichert ist. Die Bedingungen sind seit dem 01.01.2008 nach dem neuen Versicherungsvertragsgesetz ( VVG ) vor Antragsstellung dem Versicherungsnehmer bzw. dem Kunden auszuhändigen.
* Hier können Sie sich die allgemeinen Versicherungbedingungen für die Rechtsschutzversicherung downloaden.
Rechtsschutz Bedingungen Advocard
Rechtsschutz Bedingungen Allianz
Rechtsschutz Bedingungen Allrecht
Rechtsschutz Bedingungen ARAG
Rechtsschutz Bedingungen KS Auxilia
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Rechtsschutz Bedingungen Concordia
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